Für Muslime stellt die pandemiebedingte Aussetzung von ge- meinschaftlichen Gebeten in den Moscheen eine große Belas- tung dar. Denn der Glaube kann gerade in Krisenzeiten Trost spenden, Geduld verleihen und Kraft geben. Auch wenn die is- lamischen Religionsgemeinschaften schon viele Alternativangebote zum Moscheebesuch ins Leben gerufen haben, so bleibt die Moschee auch weiterhin in ihrer Eigenschaft als Gemein- schaftsraum für Muslime unersetzbar.
Am 30. April 2020 haben die Bundeskanzlerin mit den Ministerprä- sidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, Versammlungen zur Religionsausübungen zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.